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Tiertattoo ja oder nein?
Verwaltungsgericht entscheidet pro Tier

Ein Mann aus Lüdinghausen (NRW) wollte sein Schimmelpony mit einem 15 Zentimeter großen Tattoo - der weltweit bekannten Zunge der Rockband Rolling Stones - auf dem Oberschenkel "individuell verschönern". Mit seinem Tattoo-Service für Tiere hoffte der Mann, eine lukrative Einnahmequelle gefunden zu haben. Das Verwaltungsgericht in Münster entschied, dass eine mit nicht unerheblichen Schmerzen verbundene Tätowierung gegen das Tierschutzgesetz verstoße. Ein Tier könne sich nicht wie ein Mensch auf die mit der Tätowierung verbundenen Schmerzen einstellen oder deren Sinn erkennen, so die Begründung des Gerichts (Az.: 1 L 481/10).

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Autor: Tiere-suchen-menschen -- 24.11.2010 22:37:33

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